Bierbrauset: Kommune bald in Lauf?

Nicht mehr aus dem Eimer zu kriegenAm vergangenen Samstag (“Bälzamäddl”) hatte der Paul Geburtstag – er muss nicht näher beschrieben werden, “der Paul aus Lauf” und jeder weiß Bescheid. Da der “Baal” so gerne Bier trinkt und für Brauereibesichtigungen so manche Glubb-Auswärtsfahrt schon hat sausen lassen, haben wir ihm ein Bierbrauset geschenkt, damit er sich mal selbst als Brauer versuchen kann.

Er war begeistert und sogleich aus dem Eimer mit den Substanzen kaum mehr rauszukriegen (siehe Bild). Anschließend bekam jeder anwesende noch eine Einladung zu den folglich anstehenden Partys: Ansetzen-der-Würze-Party, Gärungs-Überprüfungs-Party, Bockbierfest, etc. etc.! Und wenn der Paul als Salvator mal einem Starkbieranstich auf dem Kunigundenberg macht, melde ich mich freiwillig fürs Derblecken, sonst beleidigt mich noch jemand! 🙂 Übrigens ist das gar nicht zu abwegig, denn wie heißt die Brauerei auf dem Nockherberg? Paulaner!

Partylöwe PaulDa ich den Paul für versiert genug halte, das auch anständig durchzuführen, freu ich mich natürlich auf das 33-Meter-Granaten-Bier (Reichel Bräu gibt´s ja schon), doch denke ich, er wird sich nur Gedanken ums Bier machen und nicht um die Gesetze. Darum hab ich das mal getan:

Braugenehmigung
Auf Bier.de hab ich folgende Erklärung gefunden: “In Deutschland existiert eine so genannte Biersteuer. Kein Grund zur Aufregung, solange Sie nicht planen, Ihren ganzen Stadtteil mit selbst gebrautem Bier zu versorgen.” OK, wie ist es aber, wenn die Menge für einen Stadtteil reichen würde, aber nur von einer geringen Zahl von Personen vertilgt wird?

Egal, denn “auch die Herstellung von kleinsten Mengen Bier ist meldungspflichtig (und somit auch steuerpflichtig! Deutschland!)”, darum muss der Hobbybrauer lt. Biersteuergesetz (1993) und Biersteuerdurchführungsgesetz (1994) folgendes tun:

  • Bevor Sie mit dem Brauen beginnen, müssen Sie diese Absicht dem Hauptzollamt mitteilen, denn als Hobbybrauer unterliegen Sie der Steueraufsicht.
  • Wenn Sie im Jahr weniger als 200 Liter Bier herstellen, und dieses ausschließlich für private Zwecke verwenden – das heißt, dass Sie das von Ihnen hergestellte Bier nicht verkaufen – sind Sie von der Biersteuer befreit. (200 Liter! Ha! Und was macht Paul nach Sylvester?).
  • Wenn Sie jährlich mehr als 200 Liter Bier für den eigenen Bedarf brauen (hö hö), müssen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt eine so genannte Biersteuererklärung abgeben.

Bier.de gibt für die Bezahlung der Steuerlast folgende Formel vor: Soweit nicht mehr als 5.000 hl Bier pro Jahr hergestellt werden, besteht die Biersteuer für einen Hektoliter Bier in 0,77 DM (0,39 Cent) pro Grad Plato, z.B.: 25 Liter Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12%, entspricht 0,25 hl. Die zu entrichtende Biersteuer beträgt demnach (0,25 hl x 12% Stammwürze x 0.39 Cent) = 1.17 Euro. (Näheres auf Bier.de)

Wer auf den Trichter gekommen ist kann hier das Bierbrauset online bestellen. Bis Paul ein echter Profi-Brauer ist, müssen wir halt weiterhin nach Neuhaus in die Kommune fahren… welche hat denn grad offen? Co-cooking hat als Service mal die Kontaktdaten der Kommunwirtshäuser in Neuhaus a.d. Pegnitz online gestellt:
Familie Reindl Tel.: (0 91 56) 14 25
Familie Benaburger Tel.: (0 91 56) 16 76
Familie Döth Tel.: (0 91 56) 10 56

Bierbrauen

3 Gedanken zu „Bierbrauset: Kommune bald in Lauf?“

  1. Also aufs “Baal Bier” freu ich mich ja schon, und das nicht nur weil ich ein Fan der Intialen BB bin, sondern auch und vor allem,weil ich vollstes Vertrauen in die Sachkenntnis und die Fertigkeiten unseres Pavels habe. Na und im Zweifel nehm ich natürlich auch 200 Liter – natürlich nur steuertechnisch – auf meine Kappe und

    Kompliment nochmal zu diesem kreativen Geschenk…

    (Admin: Oh, zu freundlich! Bin ja mal gespannt was da beim Paul rauskommt… 🙂 )

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