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Für Blogger gelten also auch die Prinzipien des Journalismus

Unter dem Titel “Auch Blogger müssen sorgfältig recherchieren” haben die Dresdner Nachrichten heute veröffentlicht, dass die Regeln des Journalismus auch für Blogger gelten. Sie berufen sich dabei auf einen Bericht der c’t Webdesign.

Demnach sollten Blogger bei ihren Posts ähnlich gewissenhaft recherchieren und wie Journalisten schreiben. Andernfalls kann es passieren, dass sie z.B. für Falschaussagen o.ä. rechtlich belangt werden.

Nichtjournalisten könnten sich ja eigentlich auf das sog. Laienprivileg berufen, das laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1991 besagt, “dass der Einzelne nur dann eine besondere Sorgfaltspflicht hat, wenn er Tatsachen verbreitet, die er aus dem eigenen Erfahrungsbereich heraus überprüfen kann. Oft sei das aber nicht möglich, weil der Laie nicht den gleichen Zugang zu Informationen hat wie Journalisten – und letztlich wieder auf Medienberichterstattung angewiesen ist.”

Doch teilweise rufen Blogger zum Boykott bestimmter Firmen auf und stützen sich auf Tatsachenbehauptungen. Hat sich aber nach einiger Zeit der Vorwurf überholt, könnte es für den Schreiber problematisch werden.

Am besten arbeiten Blogger also so nah an den Prinzipien des Journalismus wie möglich. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie wörtliche Zitate ganz korrekt wiedergeben, indirekte richtig paraphrasieren, so dass der Sinn erhalten bleibt. Bei Kommentaren sollten sie nicht ausfallend werden und bei Tatsachenbehauptungen noch einmal prüfen, ob sie in dieser Form noch aktuell sind. Weitere Informationen bietet u.a. der Deutsche Presserat.

Ich fühle…

…mich nun hier mal echt bestätigt! Denn seit Beginn meiner Bloggerei versuche ich immer Behauptungen belegen zu können oder mich mit Anschuldigungen zurückzuhalten. Bei Co-Autoren habe ich oft mit viel Aufwand Aussagen mittels “man könnte denken dass” oder “da drängt sich der Gedanke auf dass” entzerrt. Beim Glubb-Blog kommt da noch hinzu, dass bei polarisierenden Themen oft unflätige Ausdrücke in den Kommentaren fallen, wenn – was ja nun öfter mal vorkommt – ein Fan nach desaströser Leistung der FCN-Truppe des Nachtens sich volltrunken die Wut vom Leibe schreibt.

Weiter muss ich aber auch sagen, dass oft meine Berichte nicht so reisserisch waren, wie bei Kollegen, die auf solche Regeln keine Rücksicht nahmen. Die hatten dann mehr Leser – aber ich fühle mich heute bestätigt. 🙂

Allerdings is das schon eine harte Nummer mit den revidierten Themen, denn ganz ehrlich, ich weiss heute nicht mehr, über was ich seit 2006 alles gebloggt hab. Wenn ich das alles heute noch überprüfen müsste? Wär ein ganz schöner Aufwand! Oder sollte ich das trotzdem? Oder bin ich anders einzustufen, weil ich kein Spezialblog bin?

Die Wirren der bayerischen Biergartenverordnung

Sowas hab ich auch noch nicht erlebt. Da fährt man frohgemutes nach Würzburg, schaut sich fast 1.300 Jahre fränkische Geschichte an, besucht einen Auftritt von “Cindy aus Marzahn” und will anschließend noch ein bisschen weggehen. In der Party-Meile bei “Kranen” sitzen jeden menge Leute draußen, da wird sich doch ein Plätzchen finden lassen. Also tigern wir durch die Kneipen, bis wir endlich einen Tisch ergattern können. Wir nehmen Platz und studieren gleich die Getränkekarte. Da kommt auch schon die Bedienung und erkundigt sich an jedem Tisch, ob “ob noch was benötigt wird”.

Da kommt sie auch zu uns und sagt: “Nee, keine Neukunden!”

Den Tonfall mal außen vor gelassen, was war denn das? Ja, kurz nach 23 Uhr gibts nix mehr an “neue”, für die die länger da sind, gibts “die letzte Runde”!

Jaja, die bayerische Biergartenverordnung wäre dran Schuld… echter Blödsinn! Aber so is das in Deutschland: Wenn sich einer beschwert, dann müssen alle anderen sich danach richten – ärgerlich. Ich fordere eine Verlängerung des Biergartenauschanks! 🙂

Spam-Anruf?

Da war ich gestern mal in einer Schulung verräumt und schon hab ich lauter Anrufe in Abwesenheit auf meinem Handy. Einer davon war von der Nummer +4921146897002!?

Da man ja heutzutage sowieso nicht einfach zurückrufen sollte, wenn man die Rufnummer nicht kennt, habe ich mal nach der Telefonnummer gegooglet. Zwar hab ich nichts genaues über die (0211) 4689 7002 gefunden, aber wohl über die (0211) 4689 7001. Eigenartig, dass nur die letzte Zahl anders ist. Naja, nach den Erkenntnissen von Breaky’s Blog war es  offenbar aber echt vernünftiger dort nicht zurückzurufen!

Lotto online nicht mehr möglich?

Vorgestern wars, als bei N-TV in den Breaking-news kam, dass kein Lotto spielen im Internet mehr möglich ist. Ich bin natürlich erschrocken, weil mein 4 Wochen-Schein noch bei Tipp24 liegt… bekomme ich mein Geld zurück? Und was ist, wenn ich am Wochenende DIE Zahlen habe?

Aber heute kam schon die Entwarnung: Es betrifft nur die staatlichen Internetangebote. D.h. wer sich z.B. bei Lotto Bayern angemeldet hatte, kann dort in Zukunft nicht mehr spielen, denn dort wurde bei der Anmeldung überprüft, ob man wirklich in besagtem Bundesland wohnte. Auf die Spielkonten hat man selbstverständlich weiterhin Zugriff.

Mein Tipp24 hingegen ist von dem Ultimatum des Bundeskartellamtes nicht betroffen, da die “unerlaubte Aufteilung des Marktes” hier nicht stattfindet. Die Spielaufträge der Kunden werden an acht Landeslotteriegesellschaften vermittelt, mit denen seit Jahren Kooperationsverträge bestehen.

Also kann ich wieder beruhigt weitertippen, denn es ist auch zu erwarten, dass das Bundeskartellamt die staatlichen Monopole noch mehr auflöst.

Update: Inzwischen hat sich einige geändert! Tipp24 ist nach London ausgewandert und Lotto übers Internet ist allgemein verboten (Bild.de)!